
Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker
Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen – Befugnis ruhend.
ZT:Verzeichnis↗Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger – für private und öffentliche Auftraggeber, mit Erfahrung als Ziviltechniker für Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen.
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. Zertifizierungsumfang laut Gerichtssachverständigenliste:
| FG-Nr. | Fachgebiet | Zertifiziert bis |
|---|---|---|
| 49.30 | Wasserkräfte | 21.11.2028 |
| 72.20 | Wassertechnische Bauten | 21.11.2028 |
| 72.24 | Wasserschutzbauten | 21.11.2028 |
| 72.25 | Wasserkraftwerksbauten | 21.11.2028 |
| 72.85 | Alternative EnergietechnikNur: Wasserkraft und Photovoltaik | 21.11.2028 |
| 94.10 | Gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften (Baugründe)Nur: Wasserkraft, Photovoltaik, Windkraft, Biomasse | 21.11.2028 |

Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen – Befugnis ruhend.
ZT:Verzeichnis↗
Eingetragen in der Gerichtssachverständigenliste.
Gerichtssachverständigenliste↗
Nach DIN EN ISO/IEC 17024 – European Certification CYF (EUcert), seit 2023.
EUcert-Absolventen↗
Bund deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF).
BDSF-Verzeichnis↗
Talsperrenverantwortlicher lt. WRG mit ÖWAV-Ausbildung. Mitglied im Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und bei ATCOLD – Österreichisches Nationalkomitee für Talsperren.
Für Gerichte, Behörden, Kraftwerksbetreiber, PV-Anlagenbetreiber, Investoren und private Auftraggeber.
Klar strukturiert und nachvollziehbar.
Kurze Schilderung des Anliegens per Telefon oder E-Mail.
Fragestellung, Unterlagen und Umfang werden abgestimmt.
Sichtung der Unterlagen und Ortsaugenschein.
Schriftliches Gutachten mit Befund und fachlicher Beurteilung.
Besprechung der Ergebnisse – bei Bedarf auch vor Gericht.
Die Standesregeln des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs gelten für Gerichts- und Privatgutachten. Kernpunkte im Auszug:
Der Sachverständige ist unabhängig, zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Mögliche Befangenheitsgründe sind dem Auftraggeber unverzüglich offenzulegen.
Untersuchung mit Sorgfalt, treue und vollständige Angabe der Wahrnehmungen, Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen – auch bei Privatgutachten.
Strengste Verschwiegenheit über die Tätigkeit und die dabei gemachten Wahrnehmungen, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Pflicht zur laufenden Weiterbildung auf dem eigenen Fachgebiet.
Aufträge nur bei gegebener Sachkompetenz; Ausführung unter persönlicher Verantwortung, Hilfskräfte nur unter eigener Aufsicht.
Verständliche, nachvollziehbare und überprüfbare Begründung mit Angabe der herangezogenen Quellen wie Normen oder Lehrmeinungen.
Quelle: gerichts-sv.at/standesregeln · Volltext (PDF, Stand 2014)
Über ein Vierteljahrhundert Berufserfahrung als Ziviltechniker für Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen sowie seit 2009 als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.
Seit 2023 ist Dipl.-Ing. Helmut Mitterfellner auch EU-zertifizierter Sachverständiger für Wasserkräfte nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie geprüfter Sachverständiger des Bund deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF). Für private und öffentliche Auftraggeber ist er die richtige Anlaufstelle, wenn es um Anliegen oder Fragen in diesen Bereichen geht.
Telefonisch oder per E-Mail – mit kurzer Beschreibung der Fragestellung.