Helmut MitterfellnerSV · WASSER & ENERGIE Kontakt
Dipl.-Ing. Helmut Mitterfellner

Sachverständiger für Wasser und Energie.

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger – für private und öffentliche Auftraggeber, mit Erfahrung als Ziviltechniker für Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen.

seit 2009Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter SV
25+ JahreBerufserfahrung
STATUSGerichtlich zertifizierter SV
NORMDIN EN ISO/IEC 17024
RECHT§ 120 WRG Bauaufsicht
STANDORT8811 Scheifling, Steiermark
01 — Zertifizierungen

Geprüfte Qualifikation.

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. Zertifizierungsumfang laut Gerichtssachverständigenliste:

FG-Nr.FachgebietZertifiziert bis
49.30Wasserkräfte21.11.2028
72.20Wassertechnische Bauten21.11.2028
72.24Wasserschutzbauten21.11.2028
72.25Wasserkraftwerksbauten21.11.2028
72.85Alternative EnergietechnikNur: Wasserkraft und Photovoltaik21.11.2028
94.10Gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften (Baugründe)Nur: Wasserkraft, Photovoltaik, Windkraft, Biomasse21.11.2028
ZT · ruhendBundeswappen der Republik Österreich

Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker

Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen – Befugnis ruhend.

ZT:Verzeichnis↗
ISO/IEC 17024

Zertifizierter Sachverständiger für Wasserkräfte

Nach DIN EN ISO/IEC 17024 – European Certification CYF (EUcert), seit 2023.

EUcert-Absolventen↗
BDSF

Geprüfter Sachverständiger

Bund deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF).

BDSF-Verzeichnis↗
WRG · ÖWAVLogo ÖWAVLogo ATCOLD

Tal­sperren­verantwortlicher

Talsperrenverantwortlicher lt. WRG mit ÖWAV-Ausbildung. Mitglied im Österreichischen Wasser- und Abfall­wirtschafts­verband (ÖWAV) und bei ATCOLD – Österreichisches Nationalkomitee für Talsperren.

02 — Leistungen

Gutachten, Bewertung, Bauaufsicht.

Für Gerichte, Behörden, Kraftwerksbetreiber, PV-Anlagenbetreiber, Investoren und private Auftraggeber.

01 / 08

Gutachten

  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
Gericht · Privat
02 / 08

Wasserkraftwerke

  • Leistungssteigerungsgutachten
  • Engpassleistungsgutachten
  • Bewertungsgutachten
Wasserkraft
03 / 08

Technische Due Diligence

  • Technische Due Diligence für Wasserkraftwerke
Transaktion · Prüfung
04 / 08

Liegenschaftsbewertung

  • Bewertung von Liegenschaften für Projekte im Bereich erneuerbarer Energie
Erneuerbare Energie
05 / 08

Photovoltaik

  • PV-Anlagen
  • Batteriespeicher (BESS)
Photovoltaik
06 / 08

Wasserrechtliche Bauaufsicht

  • Wasserrechtliche Bauaufsicht lt. § 120 WRG
§ 120 WRG
07 / 08

Naturgefahren

  • Naturgefahren gemäß Entwicklungsprogramm für den Umgang mit wasserbedingten Naturgefahren und Lawinen des Landes Steiermark
LGBl. Nr. 56/2024 · RIS ↗
08 / 08

Talsperren

  • Talsperrenverantwortlicher lt. WRG mit ÖWAV-Ausbildung
WRG · ÖWAV
03 — Ablauf

Vom Auftrag zum Gutachten.

Klar strukturiert und nachvollziehbar.

01

Anfrage

Kurze Schilderung des Anliegens per Telefon oder E-Mail.

02

Klärung & Angebot

Fragestellung, Unterlagen und Umfang werden abgestimmt.

03

Befundaufnahme

Sichtung der Unterlagen und Ortsaugenschein.

04

Gutachten

Schriftliches Gutachten mit Befund und fachlicher Beurteilung.

05

Erläuterung

Besprechung der Ergebnisse – bei Bedarf auch vor Gericht.

04 — Standesregeln

Verbindliche Grundsätze.

Die Standesregeln des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs gelten für Gerichts- und Privatgutachten. Kernpunkte im Auszug:

Pkt. 1.1 · 2.3

Unabhängigkeit & Unparteilichkeit

Der Sachverständige ist unabhängig, zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Mögliche Befangenheitsgründe sind dem Auftraggeber unverzüglich offenzulegen.

Pkt. 1.2 · 3.1

Sorgfalt nach dem Eid

Untersuchung mit Sorgfalt, treue und vollständige Angabe der Wahrnehmungen, Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen – auch bei Privatgutachten.

Pkt. 1.5

Verschwiegenheit

Strengste Verschwiegenheit über die Tätigkeit und die dabei gemachten Wahrnehmungen, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

Pkt. 1.6

Ständige Weiterbildung

Pflicht zur laufenden Weiterbildung auf dem eigenen Fachgebiet.

Pkt. 2.2 · 2.6

Kompetenz & persönliche Verantwortung

Aufträge nur bei gegebener Sachkompetenz; Ausführung unter persönlicher Verantwortung, Hilfskräfte nur unter eigener Aufsicht.

Pkt. 2.11

Nachvollziehbare Gutachten

Verständliche, nachvollziehbare und überprüfbare Begründung mit Angabe der herangezogenen Quellen wie Normen oder Lehrmeinungen.

Quelle: gerichts-sv.at/standesregeln · Volltext (PDF, Stand 2014)

Dipl.-Ing. Helmut Mitterfellner am Ufer eines Gewässers
Dipl.-Ing. Helmut Mitterfellner
05 — Über mich

Dipl.-Ing.
Helmut Mitterfellner

Über ein Vierteljahrhundert Berufserfahrung als Ziviltechniker für Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen sowie seit 2009 als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.

Seit 2023 ist Dipl.-Ing. Helmut Mitterfellner auch EU-zertifizierter Sachverständiger für Wasserkräfte nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie geprüfter Sachverständiger des Bund deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF). Für private und öffentliche Auftraggeber ist er die richtige Anlaufstelle, wenn es um Anliegen oder Fragen in diesen Bereichen geht.

SEIT 2009Gerichtlich beeidet
25+ JAHREBerufserfahrung
SEIT 2023EUcert · BDSF
01Objektivität
02Professionalität
03Loyalität
06 — Kontakt

Ihr Anliegen besprechen.

Telefonisch oder per E-Mail – mit kurzer Beschreibung der Fragestellung.

E-Mail schreiben →

ADRESSE
Dipl.-Ing. Helmut Mitterfellner
Hummelstrasse 5
8811 Scheifling
TELEFON+43 (0)3582 / 22299-11
MOBIL+43 (0)664 / 59 011 87
E-MAILhelmut.mitterfellner
@planing.at